Alarmanlagen und die Versicherung - Ein starkes Team zum Schutz Ihres Heims
Trautes Heim – Glück allein. Wer sein Zuhause liebt, der möchte es auch schützen. Dabei helfen Alarmanlage und Versicherung.
Während die auf Prävention bedachte Alarmanlage auf den Eindringling aufmerksam macht und versucht, den Bösewicht akustisch in die Flucht zu schlagen, sorgt die Versicherung für Entschädigung bei nicht abwendbaren Angriffen auf Haus und Hof, Geld und Gut.
Aber welche Versicherung ist die Richtige gegen Einbruch, Diebstahl und Vandalismus?
1. Hausratversicherung
Die Hausratversicherung bezieht sich auf all die Gegenstände innerhalb des Hauses oder der Wohnung, welche nicht fest mit den Wänden, Boden oder Decke verbunden sind. Im Idealfall werden neben den üblichen Gefahren (Feuer, Leitungswasser, Blitzschlag und Überspannung, Sturm bzw. Hagel) Einbruchdiebstahl und Vandalismus abgedeckt. In bestimmten Fällen, meist in alten Verträgen, leistet die Versicherung bei Vandalismus jedoch nur dann, wenn er nach einem Raub stattgefunden hat. Prüfen Sie also Ihren Versicherungsvertrag und stellen Sie ihn gegebenenfalls um. Wer Kunstobjekte oder ähnlich teure Wertsachen besitzt, muss die Entschädigungsgrenze erhöhen oder die Dinge separat absichern, denn üblicherweise werden sie nur mit 20 Prozent der Versicherungssumme bedacht. Wer viele Glasflächen in und am Haus hat, sollte über eine Glasversicherung als Erweiterung nachdenken. Auch Fahrräder können im Versicherungsschutz bedacht werden. Der Versicherungsschutz reist im Urlaub übrigens mit: Im Rahmen der Außenversicherung gilt der Schutz also bspw. auch für das Gepäck im Hotelzimmer oder den Hausrat im Wohnwagen.
2. Wohngebäudeversicherung
Die Wohngebäudeversicherung bedenkt die Gefahren Raub und Vandalismus im Grunde nicht. Man kann bei einigen Versicherern jedoch zusätzliche Risiken mit aufnehmen lassen, wie bspw. die Gefahr von Graffiti. Denken Sie auch an die Absicherung gegen Einbruchdiebstahl und Vandalismus, wenn das Haus nach einem Vorfall nicht bewohnt werden kann, bspw. nach einem Rohrschaden. Während Sie behelfsweise in einem Hotel unterkommen, können Sie Ihr Zuhause nicht schutzlos zurücklassen. Ihr Anwesen benötigt einen Wachschutz. Eine gute Wohngebäudeversicherung ersetzt Ihnen die Unterkunfts- und Securitykosten.
3. Geschäftsgebäudeversicherung
Es ist möglich, Ihre Immobilie nur gegen die Gefahr eines Brandes abzusichern (Gewerbe- oder Industrie-Feuerversicherung). Welchen Risiken Ihr Gewerbeobjekt darüber hinaus ausgesetzt ist, müssen Sie als Unternehmer einschätzen. Die Geschäftsgebäudeversicherung leistet bei Schäden durch folgende Gefahren: Feuer, Leitungswasser, Sturm, Blitzschlag, Explosion, Anprall oder Absturz eines bemannten Flugkörpers oder Teile seiner Ladung. Außerdem werden Kosten durch Lösch-, Niederreiß- oder Aufräumarbeiten infolge eines dieser Ereignisse erstattet. Eine noch komplexere Absicherung erhält man über die Extended Coverage Versicherung (Deckungserweiterung).
4. Inventar- oder Betriebsinhaltsversicherung
Während die Geschäftsgebäudeversicherung alles schützt, was fest mit dem Hauptgebäude oder ergänzend versicherten Nebengebäuden oder Garagen verbunden ist, greift der Versicherungsschutz der Inventarversicherung für alle beweglichen Gegenstände innerhalb der versicherten Räume. Die Betriebsinhaltsversicherung oder die Geschäftsinhaltsversicherung sind gleichbedeutend mit der Inventarversicherung. Hier sind Ihre Einrichtung, Vorräte oder Waren bei den Gefahren Feuer, Explosion, Blitz, Leitungswasser, Sturm bzw. Hagel, Einbruchdiebstahl und sogar Vandalismus versichert.
5. KFZ-Versicherung
Auch der fahrbare Untersatz soll nicht außer Acht gelassen werden. Ihn bedenkt der fürsorgliche Eigentümer ebenfalls mit Alarmanlage und entsprechendem Versicherungsschutz über Teil- oder Vollkasko. Worin liegt hier der Unterschied beim Thema Diebstahl und Vandalismus? Im Rahmen einer Vollkaskoversicherung besteht Schutz bei Vandalismusschäden (beschädigte Spiegel, Sitze etc.). Die Teilkasko ersetzt nur das, was beschädigt werden musste, um den Diebstahl durchzuführen sowie die gestohlenen Sache selbst (aufgebrochene Tür, ausgebrochene Einfassungen des Armaturenbretts, eingebauter CD-Player, Navigationssystem etc.). Wer Wertsachen im Auto gegen Diebstahl versichern lassen möchte, der muss dies in seiner Hausratversicherung bedenken. Hierzu muss jedoch bedacht werden, wo das Fahrzeug abgestellt wird.









